Suspensiveffekt

Suspensiveffekt
Sus|pen|siv|ef|fekt, der (Rechtsspr.):
aufschiebende Wirkung durch Einlegen eines Rechtsbehelfs.

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Suspensiv|effekt,
 
die gesetzlich angeordnete Hemmung der formellen Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs.

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Sus|pen|siv|ef|fekt, der (Rechtsspr.): aufschiebende Wirkung durch Einlegen eines Rechtsbehelfs.

Universal-Lexikon. 2012.

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